Generelles Verbot des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen
von Gemeindeverwaltung
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im privaten als auch im gewerblichen Bereich ist seit Mai letzten Jahres verboten. Die vormals geltende Pflanzenabfallverordnung vom 31. August 1999, nach der das Verbrennen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen bei der Ortspolizeibehörde angezeigt und genehmigt werden konnte, wurde durch die Landesregierung aufgehoben. Anstelle der v. g. Verordnung ist die Verordnung über Zuständigkeiten nach abfallrechtlichen Vorschriften am 03.05.2024 in Kraft getreten.
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist nunmehr generell verboten.
Es besteht daher lediglich die Möglichkeit, Grünschnitt und sonstige pflanzliche Abfälle über die grüne Tonne, die Eigenkompostierung oder beim EVS Wertstoff-Zentrum Perl zu entsorgen.
Das EVS Wertstoff-Zentrum Perl befindet sich an der folgenden Adresse:
Im Heilenbruch 1a , in 66706 Perl-Besch (Industriegebiet Besch) und ist unter folgender Rufnummer 06867/9118708 für Sie erreichbar.
Die Annahme- und Servicezeiten des Wertstoff-Zentrums sind wie folgt:
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 9:00 – 11:45 Uhr und 12:30 – 15:45 Uhr
Samstag: 8:00 – 11:45 Uhr und 12:30 – 14:30 Uhr
Informationen zu den Gebühren und den Mengen der Grüngutanlieferung erhalten Sie auf der Internetseite der Gemeinde Perl oder telefonisch unter der zuvor genannten Rufnummer des Wertstoff-Zentrums Perl.
Zuwiderhandlungen gegen die o. g Rechtsverordnung können nach dem Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetz und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz mit einem Bußgeld geahndet werden.
Im Interesse der Umwelt und eines friedlichen Zusammenlebens, bitte ich die Bevölkerung um Verständnis und Beachtung der Vorschriften.
Perl, den 11. März 2025
Der Bürgermeister
der Gemeinde Perl
als Ortspolizeibehörde