Straßen- und Parkplatzsperrungen anlässlich der Perler Kirmes und des Quirinusrittes 2025

von Gemeindeverwaltung

Hinweis des Ordnungsamtes bezüglich der Kirmes 2025 in Perl

Die Perler Kirmes 2025 wird, wie im letzten Jahr und einige Jahre zuvor, wieder auf dem Park-platz am Kath. Vereinshaus in Perl stattfinden. Die Entscheidung, den Kirmesplatz seit 2013 wieder an diese Örtlichkeit zu verlegen, hat sich in der Vergangenheit bewährt.

Von Donnerstag, den 1. Mai 2025 bis Sonntag, den 4. Mai 2025, bieten die Schausteller wieder ein buntes und vielfältiges Programm auf dem Festplatz. Für das leibliche Wohl wird eine Vielfalt von Speisen und Getränken angeboten. Es wäre wünschenswert, wenn die Perler Kirmes auch in diesem Jahr bei den Besuchern großen Zuspruch finden würde.

 

Straßen- und Parkplatzsperrungen anlässlich der Perler Kirmes und des Quirinusrittes 2025

Der Parkplatz am Kath. Vereinshaus in Perl ist anlässlich der Perler Kirmes und vorher stattfin-denden Reinigungsarbeiten ab Donnerstag, den 24. April 2025, bis einschließlich Dienstag, den 6. Mai 2025, vollständig für den Verkehr gesperrt. Für den Zeitraum der Kirmes vom 1. Mai 2025 bis 4. Mai 2025 gilt in der Quirinusstraße ab dem Kreuzungsbereich (Apacher Straße/ Bahnhofstraße/Biringerstraße) bis zum Einmündungsbereich zur Saarburger Straße beidseitig ein absolutes Park- und Halteverbot.

Aus Anlass des Quirinusrittes ist die Quirinusstraße am Donnerstag, dem 1. Mai 2025, von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ab dem Kreuzungsbereich Bahnhofstraße bis zum Kreuzungsbereich der Saarburger Straße/ Straße “Auf Horngarten“ für den gesamten Verkehr gesperrt. In der Biringerstraße gilt am Donnerstag, dem 1. Mai 2025, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr anlässlich des Quirinusrittes ein beidseitiges Park- und Halteverbot. Außerdem kann es im Rah-men des Quirinusrittes am 1. Mai 2025, in der Zeit zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr auf ver-schiedenen Straßen und Feldwegen in Perl, Oberperl und Sehndorf zu Verkehrsbehinderungen kommen.

 

Keine Auszeit für den Jugendschutz!

Ein Appell an alle Eltern, Gewerbetreibende und Jugendliche:

Der Countdown für unsere diesjährige Kirmes läuft bereits. Natürlich wollen sich unsere Kinder und Jugendlichen austoben und ihren Spaß haben. Der Trend der letzten Jahre zeigt jedoch, dass es bei Kirmesveranstaltungen immer häufiger zu einem frühen Alkoholmissbrauch kommt. Nicht zuletzt, weil viele Erwachsene aus falsch verstandener Großzügigkeit den Alkohol-konsum dulden oder sogar durch unüberlegte Abgabe an Minderjährige aktiv fördern. Doch gerade junge Menschen können die Wirkung von Alkohol oft nicht richtig einschätzen, was nicht selten zu ernsten gesundheitlichen Schäden führt.

Dabei sollte allen klar sein: Wenn Bier, Wein und Schnäpse angeboten werden, ist es Ehren-sache, dass Alkohol generell nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren gehört und Hochprozentiges grundsätzlich nicht an Jugendliche unter 18 abgegeben wird.

Weitere Informationen rund um den Jugendschutz erhalten Sie beim Kreisjugendamt Merzig-Wadern, Herr Neusius, unter der Tel: 06861/80-239.

 

Perl, den 16. April 2025
Der Bürgermeister
der Gemeinde Perl

Uhlenbruch

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